Garantiebedingungen

 

Die VanDeBord GmbH gewährt auf fabrikneue, restaurierte und gebrauchte Flugzeugtrolleys, Bord Boxen, Flugzeugmöbel, Flying Wall und Luftreiniger eine Garantie von 3 Jahren. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum. Maßgeblich für die Einhaltung der Garantiefrist ist die rechtzeitige Absendung der Ware nebst Rechnungskopie an uns. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist die Europäische Union und die Schweiz.

Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des beworbenen Produktes, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehler.

Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewährt die VanDeBord GmbH im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

  • kostenfreie Reparatur der Ware oder
  • kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel

Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den Garantiegeber:

VanDeBord GmbH
Robert-Bosch-Straße 1
63755 Alzenau

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

  • normalen Verschleiß
  • unsachgemäßer Behandlung oder Verwendung
  • Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen
  • mangelhafte Pflege/Wartung des Produkts
  • zufälligen Änderungen der Stromquelle oder Stromanpassung
  • Gewaltanwendung (z. B. Schläge)
  • Reparaturversuche in Eigenregie

 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass VanDeBord die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht wird (z.B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit VanDeBord prüfen kann, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie kann der Garantiegeber die Garantieleistung ablehnen. Bei berechtigten Garantieansprüchen entstehen Ihnen keine Versandkosten, d.h. VanDeBord erstattet etwaige Versandkosten für den Hinversand.

Durch diese Herstellergarantie werden Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber unberührt. Die Herstellergarantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr.
Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.